Weihnachtliche Kuchen Deko
In der Praxis besteht die Möglichkeit, die Sehanforderungen für den Verkehr gezielt überprüfen zu lassen. Die Ergebnisse werden erläutert und vertraulich behandelt. Neben dem Sehtest für den Führerscheinerwerb können in der Praxis zudem Gutachten nach der Fahrerlaubnisverordnung für alle Führerscheinklassen erstellt werden. Durch die Verfügbarkeit auch spezialisierter Diagnostikverfahren ist in der Praxis die Erstellung jedeweder augenärztlicher Gutachten möglich. Dieses gilt z. für gerichtliche Gutachten ebenso wie für Gutachten auf Verlangen von Sozialversicherungsträgern und Behörden. In der Praxis besteht langjährige Erfahrung mit der Anpassung von formstabilen und flexiblen (weichen) Kontaktlinsen und der Betreuung von Kontaktlinsenträgern. Die ehemalige Praxisinhaberin, Frau Dr. med. Stegemann, steht für spezielle Fragestellungen in diesem Bereich nach wie vor zur Verfügung.
Statistisch gesehen findet sich bei jedem 20. Kind, also gar nicht so selten, eine einseitige Sehschwäche. Bei frühzeitiger Entdeckung im Kindesalter können weit über 90% dieser Sehschwächen erfolgreich behandelt werden, sodass diese Kinder später im Erwachsenenalter auf beiden Augen eine normale Sehschärfe haben. Des Weiteren kann der Augenarzt bei einer Vorsorgeuntersuchung organische Fehler des kindlichen Auges, wie z. B. angeborener grauer Star rechtzeitig erkennen und eine Behandlung einleiten. Deswegen empfehlen Orthoptistinnen und Augenärzte eine orthoptische und augenärztliche Untersuchung nach Dringlichkeit gestaffelt: sofort: bei sichtbaren Auffälligkeiten der Augen, wie z. Augenzittern, Schielen, Hornhauttrübungen, grau-weißlichen Pupillen, großen lichtscheuen Augen, Lidveränderungen, besonders Hängelider, die die Pupille verdecken oder falls Sie sich nicht sicher sind. mit 6 bis 12 Monaten: bei erhöhtem Risiko für Schielen oder für Fehlsichtigkeiten (optische Brechkraftfehler) oder für erbliche Augenerkrankungen.
Die Sehschulsprechstunde findet einmal im Monat am Mittwochnachmittag statt. In dieser Spezial-Sprechstunde werden vorwiegend Kinder mit Schielen, die eine Pflastertherapie (Okklusionstherapie) benötigen, behandelt. Frau Marie-Ella Hottenbacher (Staatsexamen in Orthoptik an der Uniklinik Gießen) führt alle wichtigen orthoptischen Untersuchungen bei Schielen, Amblyopie, Doppelbildern etc. durch. Sie hilft den Eltern, eine Okklusionstherapie zur Amblyopiebehandlung durchzuführen. Termine müssen langfristig vereinbart werden. Einen Termin für die Sehschulsprechstunde erhalten speziell Kinder, Jugendliche und Erwachsene, bei denen eine Störung des beidäugigen Sehens besteht ( Schielen, einseitige Sehschwäche/Amblyopie, ungleiche Brechkraft beider Augen, Doppelbilder etc. ). Diese meist kleinen Patienten benötigen eine ausführlichere Diagnostik und spezielle Schulung, z. B. die Okklusionsbehandlung. Für eine normale Untersuchung von Kindern bieten wir die Nachmittagssprechstunde am Montag- und Donnerstag-Nachmittag an.