Weihnachtliche Kuchen Deko
Hinweise betreffend das neue Saarländische Gaststättengesetz: Neue Regelungen für Vereine und Privatpersonen bei der Durchführung von Veranstaltungen Mit Wirkung vom 17. 06. 2011 wurde das neue saarländische Gaststättengesetz in Kraft gesetzt. Es löst das bisherige Bundesgaststättengesetz damit ab. Eine wichtige Änderung ist das Verfahren bei der Durchführung von Veranstaltungen und Festen. Hier entfallen nun die Erteilung der sogenannte "Ausschankgenehmigung" und die dafür zu erhebenden Verwaltungsgebühren. Sie wird durch eine Anzeige ersetzt. Dies bedeutet, dass der oder die Veranstalter vier Wochen vor der Durchführung der Veranstaltung der Ortspolizeibehörde der Stadt Wadern eine entsprechende Anzeige mit Informationen über die Veranstaltung erstatten müssen. Der Veranstalter erhält keine Bestätigung über den Eingang der Anzeige bzw. Genehmigung für die Durchführung. Weiterhin ist es aber möglich, dem Veranstalter gebührenpflichtige Anordnungen und Auflagen zu erteilen. Die nicht rechtzeitig erfolgte Anzeige sowie Verstöße gegen Anordnungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Eine Ausschankgenehmigung (Gestattung gem. § 12 Gaststättengesetz) benötigt, wer an die Allgemeinheit aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Hierbei handelt es sich in der Regel um der Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltungen außerhalb öffentlicher Gaststätten. Die gängigsten Anlässe sind: Beachten Sie bitte das Merkblatt zu den haftungsrechtlichen Konsequenzen einer Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz.
Baden-Württemberg Freiburg Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der Gemeinde oder Stadt bzw. nach der Gebührenverordnung des Landratsamts. Heidelberg Karlsruhe Pforzheim Reutlingen für eine Neukonzession: 151, - € bis 3. 020, - € für eine Stellvertretungserlaubnis: 113, - € bis 339, -€ Stuttgart 460 € bis 2. 000 € Bayern Augsburg Kosten sind einzelfallbezogen Erlangen Zwischen 50 Euro und 5. 000 Euro Übernahme einer bestehenden Gaststätte mit einer monatlichen Grundmiete von 1. 500 Euro - 1. 440 Euro Änderung der Betriebsart der Gaststätte -- 360 Euro kostet Vorläufige Erlaubnis -- 60 Euro. Ingolstadt zwischen 50 und 5000 Euro München 50 Euro bis 5000 Euro (abhängig von Raumgröße und Lage im Stadtgebiet) Nürnberg eine Netto-Monatspacht zzgl. pro Person ca. 300 € für Schank- und Speisegaststätten u. ä. : höchstens 2. 500 € zzgl. 300 € für Diskotheken, Vergnügungsbetriebe u. : höchstens 4. 000 € zzgl. 300 € Regensburg Neuerteilung sowie Übernahme der Gaststätte: 200 € Erweiterung sowie Änderung der Konzession: 200 € Vorläufige Erlaubnis: 100 € Würzburg Gaststättenerlaubnis: 50 bis 5.
Tatsächlich private Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Betriebsfeste oder Ähnliches sind nicht öffentlich. Werden diese Veranstaltungen allerdings geöffnet (z. durch die Einladung auf öffentliche Plattformen im Internet) ist dies nicht mehr der Fall. Liegt die Öffentlichkeit vor, gelten alle Regeln des Jugendschutzgesetzes hinsichtlich der Öffentlichkeit (Aufenthalt, Aushang, Kontrollen, Verantwortlichkeit, etc. ).